Betrifft:

Rechnungsabschluss 2024 – Kundmachung zur Einsicht vor Beschlussfassung

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 13.03.2025, Zl. A/0191/2025.

Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

14.03.2025 bis 21.03.2025

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Gottfried Kogler