Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 18.04.2023, Zl. A/0111/2023

Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Krems in Kärnten in seiner Sitzung am 14.04.2023 den Rechnungsabschluss 2022 beschlossen hat.

Der Rechnungsabschluss 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom

19.04.2023 bis 16.05.2023

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde

(https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/20642/Forms/AllItems.aspx)

sowie auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt.

Der Bürgermeister:

Gottfried Kogler