Betrifft:
Rechnungsabschluss 2023 – Kundmachung zur Einsicht vor Beschlussfassung
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 28.03.2024, Zl. A/0105/2024.
Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
29.03.2024 bis 05.04.2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Gottfried Kogler