Betrifft:

Rechnungsabschluss 2023 – Kundmachung zur Einsicht vor Beschlussfassung

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 28.03.2024, Zl. A/0105/2024.

Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

29.03.2024 bis 05.04.2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Gottfried Kogler