GEMEINDE KREMS IN KÄRNTEN

9861 Eisentratten

Tel. 04732 2772-0 ? Fax 2772-17 ? E-Mail: krems@ktn.gde.at ? www.krems-in-kaernten.at

Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde Krems in Kärnten vom 21.12.2006, Zl.: 612-1/476/06, betreffend Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Gemeindegebiet Krems in Kärnten.

Gemäß Paragraph 43, Absatz eins, Litera ,) in Verbindung mit Paragraph 94 d, Ziffer 4, Litera d,) der Straßenverkehrsordnung 1960, Bundesgesetzblatt Nr.159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 152 aus 2006, wird verordnet:

Paragraph eins,

Für das Teilstück des Verbindungsweges Puchreit wird aus Erfordernissen der Verkehrs-sicherheit, insbesondere der Sicherheit der im Gebäude Puchreit Nr.1, 20, 26, 27 u. 28 lebenden Personen, beginnend von der Abzweigung bei der Gemeindestraße Gamschitz, auf einer Länge von 130 m, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in beiden Fahrtrichtungen verfügt:

Verbots- oder Beschränkungszeichen gem. Paragraph 52, Litera ,) Ziffer 10a und Ziffer 10b leg.cit. "Geschwindigkeitsbeschränkung" und "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung", mit der jeweiligen Aufschrift "30" sind aufzustellen:

Auf dem Verbindungsweg Puchreit:

Für die Fahrtrichtung von Gamschitz Richtung Puchreit: beim Beginn des Verbindungsweges Puchreit, abzweigend von der Gemeindestraße Gamschitz.

Für die Fahrtrichtung von Puchreit Richtung Gamschitz: 130 Meter vor der Einbindung des Verbindungsweges Puchreit in die Gemeindestraße Gamschitz.

Paragraph 2,

Die Verordnung tritt mit dem Zeitpunkt der Anbringung der Verbots- oder Beschränkungs-zeichen an den bezeichneten Stellen in Kraft.

Paragraph 3,

Übertretungen dieser Verordnung werden gem. Paragraph 99, Absatz 3, leg.cit. geahndet.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

Angeschlagen am: 22.12.2006

Abgenommen am: 09.01.2007