Betrifft:
Rechnungsabschluss 2021 – Kundmachung zur Einsicht vor Beschlussfassung
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 29.03.2022, Zl. 902-0/2022.
Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
30.03.2022 bis 06.04.2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Gottfried Kogler