Betrifft: Kundmachung des Entwurfes des Voranschlages
Zl.: 902-0/2021
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 09.12.2021.
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
10.12.2021 bis 17.12.2021
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Gottfried Kogler