Betrifft: Kundmachung des Entwurfes des Voranschlages

Zl.: 902-0/2020

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 11.12.2020.

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

11.12.2020 bis 18.12.2020

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Johann Winkler