Betrifft: Kundmachung des Entwurfes des Voranschlages
Zl.: 902-0/2019
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 12.12.2019.
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
12.12.2019 bis 19.12.2019
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Johann Winkler
Angeschlagen am 12.12.2019
Abgenommen am 19.12.2019