Betrifft: Kundmachung des Entwurfes des Voranschlages

Zl.: 902-0/2019

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 12.12.2019.

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

12.12.2019 bis 19.12.2019

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Johann Winkler

Angeschlagen am 12.12.2019

Abgenommen am 19.12.2019