Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 01.06.2021, Zl. 902-0/124/2021

Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Krems in Kärnten in seiner Sitzung am 28.05.2021 den Rechnungsabschluss 2020 beschlossen hat.

Der Rechnungsabschluss 2020 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom

02.06.2021 bis 30.06.2021

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde

(https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/20642/Forms/AllItems.aspx)

sowie auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt.

Der Bürgermeister:

Gottfried Kogler