Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 19.04.2022, Zl. 900-4/D/1218/2022

Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Krems in Kärnten in seiner Sitzung am 13.04.2022 den Rechnungsabschluss 2021 beschlossen hat.

Der Rechnungsabschluss 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom

20.04.2022 bis 17.05.2022

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde

(https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/20642/Forms/AllItems.aspx)

sowie auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt.

Der Bürgermeister:

Gottfried Kogler