GEMEINDE KREMS IN KÄRNTEN

9861 Eisentratten

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Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde Krems in Kärnten vom 21.12.2006, Zl.: 612-1/475/06, betreffend Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Gemeindegebiet Krems in Kärnten.

Gemäß Paragraph 43, Absatz eins, Litera ,) in Verbindung mit Paragraph 94 d, Ziffer 4, Litera d,) der Straßenverkehrsordnung 1960, Bundesgesetzblatt Nr.159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 152 aus 2006, wird verordnet:

Paragraph eins,

Für nachstehend angeführtes Straßenstück wird aus Erfordernissen der Verkehrssicherheit, insbesondere der Sicherheit der im Gebäude Vordernöring Nr.2 und Vordernöring Nr. 31 lebenden Personen, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h in beiden Fahrtrichtungen verfügt:

Verbots- oder Beschränkungszeichen gem. Paragraph 52, Litera ,) Ziffer 10a und Ziffer 10b leg.cit. "Geschwindigkeitsbeschränkung" und "Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung", mit der jeweiligen Aufschrift "50" sind aufzustellen:

Auf der Gemeindestraße Nöring:

Für die Fahrtrichtung von Gamschitz Richtung Vordernöring: 150 m vor dem Wohnhaus Vordernöring Nr.31;

Für die Fahrtrichtung von Vordernöring Richtung Gamschitz: 100 Meter vor dem Wohnhaus Vordernöring Nr.2

Paragraph 2,

Die Verordnung tritt mit dem Zeitpunkt der Anbringung der Verbots- oder Beschränkungszeichen an den bezeichneten Stellen in Kraft.

Paragraph 3,

Übertretungen dieser Verordnung werden gem. Paragraph 99, Absatz 3, leg.cit. geahndet.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

Angeschlagen am: 22.12.2006

Abgenommen am: 09.01.2007