Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 27.03.2025, Zl. A/0191/2025
Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Krems in Kärnten in seiner Sitzung am 21.03.2025 den Rechnungsabschluss 2024 beschlossen hat.
Der Rechnungsabschluss 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom
28.03.2025 bis 24.04.2025
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde
(https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/20642)
sowie auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt.
Der Bürgermeister:
Gottfried Kogler