GEMEINDE KREMS IN KÄRNTEN

9861 Eisentratten

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am 29.12.2005

römisch fünf e r o r d n u n g

des Gemeinderates der Gemeinde Krems in Kärnten vom 29.12.2005, Zl. 004-0/498/05 mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt werden.

Gemäß Paragraph 29, Absatz 2 bis 4 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 46 aus 2005, wird verordnet:

Paragraph eins,

Sitzungsgeld

( 1 ) Den Mitgliedern des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse der Gemeinde Krems in Kärnten gebührt, soweit sie nicht Anspruch auf einen Bezug nach Paragraph 29, Absatz 4, K-AGO oder als Bürgermeister haben, für jeden Tag, an dem sie an einer Sitzung teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld.

( 2 ) Wird ein Mitglied des Gemeinderates an einem Sitzungstag in ein und derselben Sitzung durch ein oder in zeitlicher Abfolge mehrere Ersatzmitglieder des Gemeinderates - bei Ausschusssitzungen auch durch ein oder in zeitlicher Abfolge mehrere Mitglieder des Gemeinderates - vertreten, so gebührt das Sitzungsgeld nur für ein einziges an der Sitzung teilnehmendes Mitglied (Ersatzmitglied). Die Aufteilung hat durch die in Betracht kommende Gemeinderatspartei zu erfolgen.

Paragraph 2,

Höhe des Sitzungsgeldes

Das Sitzungsgeld wird pro Tag mit 0,51 % des monatlichen Bezuges eines Nationalratsabgeordneten festgesetzt.

Paragraph 3,

Sitzungsgeld für Ausschussobmänner

Den Obmännern der Ausschüsse gebührt für jene Ausschusssitzungen, bei denen sie den Vorsitz führen, das gemäß Paragraph 2, dieser Verordnung festgesetzte Sitzungsgeld im doppelten Ausmaß. Diese Bestimmung gilt selbst dann, wenn sie mehrere Obmannfunktionen ausüben.

Paragraph 4,

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 01.01.2006 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Krems in Kärnten vom 19.12.1985, Zahl 004-0/1303/85 außer Kraft.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

Johann Winkler

Angeschlagen am: 29.12.2005

Abzunehmen am: 12.01.2006