Marktgemeinde Sachsenburg

- Bauamt -

9751 Sachsenburg

Zahl: 851/66/2002

VERORDNUNG

- des Gemeinderates der Marktgemeinde Sachsenburg vom 25.04.2002, Zahl:

851/66/2002, mit der Kanalanschlußbeiträge

ausgeschrieben werden.

Gemäß Paragraph 13, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO), Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, und der Paragraphen 11 und 14 des Gemeindekanalisationsgesetzes (K-GKG), Landesgesetzblatt Nr. 62 aus 1999,, in der Fassung der Kundmachung, Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 2000, und des Gesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 2002,, wird verordnet:

Paragraph eins

Ausschreibung und Geltungsbereich

(1) Zur Deckung der Kosten der Errichtung der Kanalisationsanlage wird ein

                            Kanalanschlußbeitrag (Ergänzungsbeitrag, Nachtragsbeitrag) ausgeschrieben.

(2) Diese Verordnung gilt für den mit Verordnung des Gemeinderates vom 17.12.1998,

                            Zahl: 851/54/1998, festgelegten Kanalisationsbereich.

Paragraph 2

Beitragssatz

Der Beitragssatz beträgt je Bewertungseinheit Euro 2.543,55 inkl. MWSt. (€ 2.312,32 netto zuzüglich der gesetzlichen MWSt. von derzeit 10 % das sind € 231,23, somit insgesamt

€ 2.543,55 brutto).

Paragraph 3

Abgabenschuldner

(1) Zur Entrichtung des Kanalanschlußbeitrages sind die Eigentümer des Gebäudes oder der befestigten Flächen verpflichtet.

(2) Die Grundeigentümer haften - sofern sie nicht selbst Abgabenschuldner sind - für den Kanalanschlußbeitrag mit dem Abgabenschuldner zur ungeteilten Hand.

Paragraph 4

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel des

                            Gemeindeamtes in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates

                            vom 13.12.2001, Zahl: 851/65/2001, außer Kraft.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

Angeschlagen am: 21.04.2002

Abgenommen am: