Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Sachsenburg vom 27.07.2023, Zahl: 031-2/214/2023, mit der die Verordnung vom 18.08.2022, Zahl: 031-2/206 aus 2022, über die Festlegung von Aufschließungsgebieten geändert wird:

Auf Grund Paragraphen 25 und 41 in Verbindung mit Paragraph 38, Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 (K-ROG 2021) in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021, wird verordnet

§1

Festlegung als Aufschließungsgebiet

Nachstehend angeführtes Grundstück wird als Aufschließungsgebiet festgelegt:

Aufschließungsgebiet A3 auf der Grundparzelle 344, KG Sachsenburg, im Ausmaß von 2.957 m²

Die planliche Darstellung in der Beilage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

§2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt der Marktgemeinde Sachsenburg in Kraft.

Der Bürgermeister:

Wilfried Pichler