K U N D M A C H U N G
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Obervellach gibt gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, in der gültigen Fassung, bekannt, dass der
ENTWURF DES 2. NACHTRAGSVORANSCHLAGES 2025
in der Zeit vom
18.09.2025 bis zum 25.09.2025
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [www.obervellach.gv.at] bereitgestellt wird.
Obervellach, am 16.09.2025
Der Bürgermeister
Arnold Klammer
Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag , an der Amtstafel und Veröffentlichung auf der , Homepage der Marktgemeinde Obervellach , am 17. September 2025