K U N D M A C H U N G
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Obervellach gibt gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, in der gültigen Fassung, bekannt, dass der
ENTWURF DES 1. NACHTRAGSVORANSCHLAGES 2024
in der Zeit vom
12.04.2024 bis zum 19.04.2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [www.obervellach.gv.at] bereitgestellt wird.
Obervellach, am 11.04.2024
Der Bürgermeister
Arnold Klammer
Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag , an der Amtstafel und Veröffentlichung auf der , Homepage der Marktgemeinde Obervellach , am 11.04.2024