K U N D M A C H U N G
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Obervellach gibt gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, in der gültigen Fassung, bekannt, dass der
ENTWURF DES 2. NACHTRAGSVORANSCHLAGES 2026
in der Zeit vom
12.08.2026 bis zum 19.08.2026
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde www.obervellach.gv.at bereitgestellt wird.
Obervellach, am 31. Juli 2026
Der Bürgermeister
Arnold Klammer
Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag , an der Amtstafel und Veröffentlichung auf der , Homepage der Marktgemeinde Obervellach , am 04. August 2026