K U N D M A C H U N G
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Obervellach gibt nach Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, bekannt, dass der Entwurf des
RECHNUNGSABSCHLUSSES 2022
in der Zeit vom
28.03.2023 bis zum 04.04.2023
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt sowie auf der Gemeindehomepage www.obervellach.gv.at veröffentlicht ist.
Obervellach, am 27. März 2023
Der Bürgermeister
Arnold Klammer
Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag , an der Amtstafel und Veröffentlichung auf der , Homepage der Marktgemeinde Obervellach , am 28.03.2023
abgenommen am:
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