K U N D M A C H U N G
Die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Obervellach gibt nach Paragraph 6,, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, bekannt, dass der
ENTWURF DES VORANSCHLAGES 2021
in der Zeit vom
14.12.2020 bis zum 21.12.2020
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt.
Obervellach, am 14.12.2020
Die Bürgermeisterin
Anita Gössnitzer
Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag , an der Amtstafel und Veröffentlichung auf der , Homepage der Marktgemeinde Obervellach , am 14.12.2020
abgenommen am:
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