K U N D M A C H U N G
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Obervellach gibt nach Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, bekannt, dass der Entwurf des
RECHNUNGSABSCHLUSSES 2024
in der Zeit vom
16.04.2025 bis zum 23.04.2025
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt sowie auf der Gemeindehomepage www.obervellach.gv.at veröffentlicht ist.
Obervellach, am 15. April 2025
Der Bürgermeister
Arnold Klammer
Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag , an der Amtstafel und Veröffentlichung auf der , Homepage der Marktgemeinde Obervellach , am 15. April 2025