Marktgemeinde Obervellach, A-9821 Obervellach 21
Obervellach, am 03.08.2023
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 02.08.2023, Zahl: D/9041/2023, mit der die Verordnung vom 21.07.2000, Zahl: 3Ro-85/15-2000, über die Festlegung von Aufschließungsgebieten geändert wird:
Auf Grund der Paragraphen 25 und 41 in Verbindung mit Paragraph 38, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 - K-ROG 2021 in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021, wird verordnet:
Paragraph eins
Aufhebung eines Aufschließungsgebiets
Teilflächen der nachstehend angeführten Grundstücke werden als Aufschließungsgebiet aufgehoben:
Aufschließungsgebiet auf den Grundparzellen 541/27 (neu 541/30) und Gesetzgebungsperiode 541/15,
beide KG Obervellach, im Ausmaß von 1.500 m²
Die planliche Darstellung in der Beilage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.
Paragraph 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt der Marktgemeinde Obervellach in Kraft.
Der Bürgermeister
Arnold Klammer
An der Amtstafel der Marktgemeinde Obervellach öffentlich kundgemacht durch
Anschlag am: 03.08.2023
abgenommen am:
Öffentliche Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde
am: 03.08.2023
