VERORDNUNG

des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach

vom 24.05.2023, Zahl: D/13416/2023

genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung

vom 25.10.2023, Zahl 15-Ro-85-1/4-2023,

Gemäß Paragraph 31, Absatz eins, Kärntner Raumordnungsgesetz 2021, Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, wird verordnet:

Paragraph eins

Wirkungsbereich

(1)        Das in der Anlage dieser Verordnung planlich dargestellte innerörtliche Gebiet der Marktgemeinde Obervellach wird als Ortskern festgelegt.

(2)        Die planliche Darstellung in der Anlage (Plannummer 23005) in der der Ortskern abgegrenzt wird, bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Obervellach, am 14. Juli 2023

Der Bürgermeister:

Arnold Klammer

An der Amtstafel der Marktgemeinde Obervellach öffentlich kundgemacht durch

Anschlag am:   07.11.2023

abgenommen am:

Öffentliche Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde

am:                                    07.11.2023