Obervellach, am 30.04.2026

Zahl: A/0078/2026

                             Freigabe von Aufschließungsgebiet

Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 03.03.2026, Zahl: A/0078/2026, mit der die Verordnung vom 21.07.2000, Zahl: 3Ro-85/15-2000, über die Festlegung von Aufschließungsgebieten geändert wird:

Auf Grund Paragraphen 25 und 41 in Verbindung mit Paragraph 38, Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 (K-ROG 2021), Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, in der geltenden Fassung, wird verordnet

Paragraph eins

Freigabe von Aufschließungsgebieten

Für nachstehendes Grundstück wird die Aufhebung als Aufschließungsgebiet festgelegt:

Teilfläche der Parzelle 1046/2, KG Obervellach, im Ausmaß von 911 m²

Die planliche Darstellung in der Beilage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt der Marktgemeinde Obervellach in Kraft.

Der Bürgermeister

Arnold Klammer

An der Amtstafel der Marktgemeinde Obervellach öffentlich kundgemacht durch

Anschlag am:  30.04.2026 

abgenommen am:

Öffentliche Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde

am:                  30.04.2026