Obervellach, am 30.04.2026
Zahl: A/0078/2026
Freigabe von Aufschließungsgebiet
Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 03.03.2026, Zahl: A/0078/2026, mit der die Verordnung vom 21.07.2000, Zahl: 3Ro-85/15-2000, über die Festlegung von Aufschließungsgebieten geändert wird:
Auf Grund Paragraphen 25 und 41 in Verbindung mit Paragraph 38, Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 (K-ROG 2021), Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, in der geltenden Fassung, wird verordnet
Paragraph eins
Freigabe von Aufschließungsgebieten
Für nachstehendes Grundstück wird die Aufhebung als Aufschließungsgebiet festgelegt:
Teilfläche der Parzelle 1046/2, KG Obervellach, im Ausmaß von 911 m²
Die planliche Darstellung in der Beilage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.
Paragraph 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt der Marktgemeinde Obervellach in Kraft.
Der Bürgermeister
Arnold Klammer
An der Amtstafel der Marktgemeinde Obervellach öffentlich kundgemacht durch
Anschlag am: 30.04.2026
abgenommen am:
Öffentliche Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde
am: 30.04.2026
