Obervellach, am 23.09.2024

VERORDNUNG

des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 12.09.2024, Zahl: A/4664/2024, mit der die Verordnung vom 21.07.2000, Zahl: 3Ro-85/15-2000 über die Festlegung von Aufschließungsgebieten geändert wird:

Auf Grund Paragraphen 25 und 41 in Verbindung mit Paragraph 38, Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 (K-ROG 2021) in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021, wird verordnet

§1

Freigabe von Aufschließungsgebieten

Für nachstehend angeführte Grundstücke wird die Aufhebung als Aufschließungsgebiet festgelegt:

Grundparzelle 1595 im Ausmaß von 830 m² und

Grundparzelle 541/27 tlw. im Ausmaß von 124 m²,

beide KG Obervellach

Die planliche Darstellung in der Beilage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

§2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt der Marktgemeinde Obervellach in Kraft.

Der Bürgermeister

Arnold Klammer

An der Amtstafel der Marktgemeinde Obervellach öffentlich kundgemacht durch

Anschlag am:  23.09.2024 

abgenommen am:

Öffentliche Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde

am:                  23.09.2024