KUNDMACHUNG
Die Marktgemeinde Obervellach beabsichtigt, gemäß Paragraph 41, in Verbindung mit den Paragraphen 25 und 38 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 - K-ROG 2021, Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, nachstehende Festlegung als Aufschließungsgebiet im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Obervellach aufzuheben:

Gemäß den Bestimmungen der Paragraphen 25, 38 und 41 des K-ROG 2021 liegt der Entwurf über die Freigabe des Aufschließungsgebietes einschließlich der Erläuterungen durch vier Wochen
vom 23. Juli bis 20. August 2024
während der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs bis 17.00 Uhr, und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr) im Gemeindeamt Obervellach zur allgemeinen Einsicht auf und wird auch im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde unter www.obervellach.gv.at/Amtstafel bereitgestellt.
Während der Auflagefrist ist jede Person berechtigt, schriftlich begründete Einwendungen gegen die beabsichtigte Freigabe des Aufschließungsgebietes einzubringen.
Während der Auflagefrist schriftlich eingebrachte und begründete Einwendungen sind vom Gemeinderat bei der Beratung über die Freigabe des Aufschließungsgebietes in Erwägung zu ziehen.
Der Bürgermeister
Arnold Klammer
Ergeht unter Beilage eines Lageplans mit der Ersichtlichmachung der gegenständlichen Fläche an:
Betroffene Grundeigentümer (nachweislich): 1. Herr DI(FH) Johannes Kugler, 9821 Obervellach, Obervellach 151 2. Frau Verena Kugler, 9821 Obervellach, Obervellach 151 3. Frau Saskia Strach, Sappl 75, 9872 Millstatt Ergeht per Mail an Angrenzende Gemeinden: 1. Gemeinde Mallnitz, Mallnitz 11, 9822 Mallnitz (gemeinde@mallnitz.at) 2. Gemeinde Flattach, Flattach 73, 9831 Flattach (flattach@ktn.gde.at) 3. Gemeinde Reißeck, Unterkolbnitz 50, 9815 Kolbnitz (reisseck@ktn.gde.at) 4. Gemeinde Malta, Malta 13, 9854 Malta (malta@ktn.gde.at) 5. Gemeinde Stall, Stall 6, 9832 Stall (stall@ktn.gde.at) Amt der Kärntner Landesregierung: 1. Abteilung 15 (Standort, Raumordnung und Energie): -Abteilung 15, Unterabteilung Rechtliche Raumordnung, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee (abt15.post@ktn.gv.at) -Abteilung 15, Unterabteilung Fachliche Raumordnung, Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee (abt15fachliche-raumordnung@ktn.gv.at) 2. Abteilung 8 (Kompetenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz): - Abteilung 8, Unterabteilung Innovation und Konzepte, Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (abt8.post@ktn.gv.at) - Abteilung 8, Unterabteilung SUP – Strategische Umweltstelle, Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (gisela.wolschner@ktn.gv.at und abt8.post@ktn.gv.at) - Abteilung 8, Unterabteilung Umweltinspektion, Abfallwirtschaft, Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (abt8.post@ktn.gv.at) - Abteilung 8, Unterabteilung Naturschutz und Nationalparkrecht, Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee abt8.naturschutz@ktn.gv.at) - Abteilung 8, Unterabteilung SE – Schall- und Elektrotechnik, Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (abt8.post@ktn.gv.at) - Abteilung 8, Unterabteilung GGM – Geologie und Gewässermonitoring, Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (abt8.geologie@ktn.gv.at 3. Abteilung 9 (Kompetenzzentrum Straße und Brücken), Flatschacher Straße 70, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (abt9.post@ktn.gv.at) 4. Abteilung 10 (Kompetenzzentrum Land- und Forstwirtschaft): Abteilung 10 (Kompetenzzentrum Land- und Forstwirtschaft), Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt (abt10.post@ktn.gv.at) Abteilung 10 (Kompetenzzentrum Land- und Forstwirtschaft), Regionalbüro Spittal/Drau, Tiroler Straße 16, 9800 Spittal/Drau (abt10.regbuerosp@ktn.gv.at) 5. Abteilung 11 (Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau), Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt (abt11.post@ktn.gv.at) 6. Abteilung 12, Unterabteilung Wasserwirtschaft, Unterabteilung Spittal/Drau, Lutherstraße 68, 9800 Spittal/Drau (abt12.postsp@ktn.gv.at) Örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft: 1. Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau - Baubezirksamt (bhsp.bba@ktn.gv.at) 2. Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau - Gesundheitsamt (bhsp.gesundheitsamt@ktn.gv.at) 3. Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau - Bezirksforstinspektion (bhsp.bfi@ktn.gv.at) 4. Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau - Grundverkehrsreferat (bhsp.grundverkehr@ktn.gv.at) 5. Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau - Gewerberechtsreferat (bhsp.gewerberecht@ktn.gv.at) Weitere Institutionen: 1. Landesstraßenverwaltung, Straßenbauamt Spittal/Drau, Feichtendorf 16, 9851 Lieserbrücke (post.sbaspittal@ktn.gv.at) 2. Agrarbehörde Erster Instanz, Dienststelle Villach, Meister-Friedrich-Straße 4, 9500 Villach (abt10.agrarbehoerdevl@ktn.gv.at) 3. Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Kärnten, Meister-Friedrich-Straße 2, 9500 Villach (sektion.kaernten@die-wildbach.at) 4. Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten, Museumgasse 5, 9010 Klagenfurt am Wörthersee (agrarwirtschaft@lk-kaernten.at) 5. Kammer für Arbeiter und Angestellte in Kärnten, Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee (arbeiterkammer@akktn.at), 6. (wirtschaft@akktn.at und bueropraesident@akktn.at) 7. Wirtschaftskammer Kärnten, Europaplatz 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee (wirtschaftspolitik@wkk.or.at) 8. Bundesdenkmalamt, Alter Platz 30, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (kaernten@bda.at) 9. Kärntner Landesmuseum, Museumgasse 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (willkommen@landesmuseum.ktn.gv.at) 10. Telekom Austria AG, Maximilianstraße 36, 9020 Klagenfurt (kundmachung.sued@a1.at) 11. Kelag Netz GmbH, Betriebsstelle Spittal/Drau, Tiroler Straße 5, 9800 Spittal/Drau (spittal@kelagnetz.at und spittal.netzkundenservice@kaerntennetz.at) 12. Austrian Power Grid-AG, Wagramer Straße 19, 1220 Wien (apg@apg.at) 13. ÖBB – Immobilienmanagement GmbH, 10. Oktober-Straße 20, 9500 Villach (dietmar.groinigg@oebb.at) 14. Militärkommando für Kärnten, Mießtaler Straße 11, 9020 Klagenfurt am Wörthersee (milkdok@bmlvs.gv.at) 15. Reinhalteverband Mölltal, Stallhofen 70, 9821 Obervellach (rhv.thorer@moelltal.at) 16. RPK ZT – GmbH, Benediktinerplatz 10, 9020 Klagenfurt (office@rpk-zt.at) Öffentliche Bekanntmachung im Internet auf der Gemeindehomepage und im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde der Marktgemeinde Obervellach: Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde Obervellach Angeschlagen am: 22. Juli 2024 Abgenommen am: Öffentliche Bekanntmachung im Internet auf der Gemeindehomepage www.obervellach.gv.at: Kundgemacht am: 22. Juli 2024 Öffentliche Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde: Kundgemacht am: 22. Juli 2024 |
Zahl: A/4664/2024 Datum: 22. Juli 2024
Erläuterungsbericht-Entwurf (Kundmachung)
, Aufhebung des Aufschließungsgebietes auf der Grundparzelle 1595 und Teil der Grundparzelle 541/27, beide KG 73308 Obervellach
Rechtsgrundlage Allgemein
Gemäß Paragraph 25, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 im Einklang mit dem Paragraph 38, festgelegten Verfahrensvorschriften, kann der Gemeinderat die Festlegung von Bauland als Aufschließungsgebiet in der Gemeinde festlegen, wenn es
Absatz eins
Innerhalb des Baulandes hat der Gemeinderat durch Verordnung jene Grundflächen als Aufschließungsgebiete festzulegen, für deren widmungsgemäße Verwendung unter Berücksichtigung der Bauflächenbilanz und unter Bedachtnahme auf das örtliche Entwicklungskonzept wegen ausreichend vorhandener und verfügbarer Baulandreserven in siedlungspolitisch günstigeren Lagen kein allgemeiner unmittelbarer Bedarf besteht und deren widmungsgemäßer Verwendung sonstige öffentliche Rücksichten, insbesondere wegen ungünstiger natürlicher Verhältnisse (Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer eins und 2) oder wegen ungenügender Erschließung (Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 3,), entgegenstehen. Paragraph 13, Absatz eins, gilt für die Festlegung von Aufschließungsgebieten sinngemäß.
Absatz 2
Der Gemeinderat darf als Bauland festgelegte, unbebaute Grundflächen auch dann als Aufschließungsgebiete festlegen, wenn die Baulandreserven in der Gemeinde unter Berücksichtigung der Bauflächenbilanz den abschätzbaren Baulandbedarf nach den einzelnen Baugebieten innerhalb eines Planungszeitraumes von zehn Jahren übersteigen und unter Bedachtnahme auf das örtliche Entwicklungskonzept zu erwarten ist, dass die Gründe für die Festlegung als Aufschließungsgebiete innerhalb desselben Planungszeitraumes wegfallen werden.
Absatz 4
Der Gemeinderat hat die Festlegung von Bauland als Aufschließungsgebiet (Aufschließungszone) aufzuheben, wenn
Erläuterung zur Aufhebung in der Verordnung
Die mit dem Aufschließungsgebiet behaftete Baulandfläche liegt im unmittelbaren Nahbereich des Ortskernes von Obervellach, umfasst eine Fläche von ca. 954 m² und ist derzeit im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Obervellach als Bauland-Wohngebiet Aufschließungsgebiet ausgewiesen.
Das Grundstück 1595 wurde aus der ehemaligen Grundparzelle 541/27 herausgeteilt, weist ein Flächenausmaß von ca. 830 m² auf und soll mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Die grundbücherliche Durchführung ist auf Grundlage der Neuvermessung durch Büro DI Klampferer (Teilungsplan GZ: 6911/23 vom 9.10.2023) zwischenzeitlich bereits erfolgt.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im direkten Anschluss an die bestehende Bebauung. Eine Vereinbarung über die Sicherstellung der widmungsgemäßen Bebauung wird abgeschlossen werden.
Ergänzend wird zur Sicherstellung der Erschließung (siehe Lageplan zur Aufhebung eines Aufschließungsgebietes - Servitutsweg) ein weiteres Teilstück der Gesetzgebungsperiode 541/27 im Ausmaß von 124 m² aufgehoben.
Die gegenständlichen Flächen weisen im Örtlichen Entwicklungskonzept eine Wohnfunktion auf, befinden sich innerhalb der festgelegten Siedlungsgrenzen und stellen aufgrund ihrer Lage im Gemeindehauptort einen attraktiven Wohnstandort dar. Das geplante Vorhaben ist mit den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie mit den Zielen und Grundsätzen des K-ROG 2021 vereinbar.
Umwidmungsvoraussetzung: Positive Stellungnahme Abt. 12 – Wasserwirtschaft (Oberflächenabfluss)
Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung
Liegt im Versorgungs- und Entsorgungsbereich der Marktgemeinde Obervellach
Zufahrt: Öffentliches Gut
Anlage: Lageplan Der Bürgermeister:
Arnold Klammer
