Obervellach, am 05.03.2026

                                                        Zahl: A/15490/2024

Änderung des Flächenwidmungsplanes

Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach

vom 25.09.2025, GZ. A/15490/2024,

genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung

vom 26.02.2026, Zl. 07-RO-85-56369/2025-10,

mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 (K-ROG 2021) wird verordnet:

Paragraph eins

(1)
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Obervellach wird wie folgt geändert:

05a/2024         Umwidmung von Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft

bestimmte Fläche, Ödland in Bauland - Dorfgebiet, Grundparzelle

714/1 tlw., KG Söbriach, im Ausmaß von 891 m²

05b/2024         Umwidmung von Bauland - Dorfgebiet - Aufschließungsgebiet in

Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche,

Ödland, Grundparzelle 714/1 tlw., KG Söbriach, im Ausmaß von

478 m²

(2)
Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt der Marktgemeinde Obervellach in Kraft.

Der Bürgermeister:

Arnold Klammer

 

An der Amtstafel der Marktgemeinde Obervellach öffentlich kundgemacht durch Anschlag am: 05.03.2026  

abgenommen am:

Öffentliche Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde

am:          05.03.2026