Zahl: 04 / 2024
Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 23. April 2024, Zahl: 04 / 2024, mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt wird (Sitzungsgeldverordnung).
Gemäß Paragraph 29, Absatz 2 und 3 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 78 / 2023, wird verordnet:
Paragraph eins
Sitzungsgeld
(1) | Den Mitgliedern des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse der Marktgemeinde Obervellach gebührt, soweit sie nicht Anspruch auf einen Bezug nach Paragraph 29, Absatz 4 bis 6 K-AGO oder als Bürgermeister haben, für jede Sitzung, an der sie als Mitglied (Ersatzmitglied) teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld. |
(2) | Den Mitgliedern (Ersatzmitgliedern) des Gemeindevorstandes gebührt das für Mitglieder des Gemeinderates festgelegte Sitzungsgeld für jede Sitzung des Gemeindevorstandes, an der sie als Mitglied oder Ersatzmitglied teilgenommen haben, im doppelten Ausmaß. |
(3) | Dem Obmann eines Ausschusses gebührt das Sitzungsgeld im doppelten Ausmaß. |
(4) | Wird ein Mitglied des Gemeinderates in ein und derselben Sitzung durch ein oder in zeitlicher Abfolge mehrere Ersatzmitglieder des Gemeinderates – bei Ausschusssitzungen auch durch ein oder in zeitlicher Abfolge mehrere Mitglieder des Gemeinderates – vertreten, so gebührt das Sitzungsgeld nur für ein einziges an der Sitzung teilnehmendes Mitglied (Ersatzmitglied). Die Aufteilung hat durch die in Betracht kommende Gemeinderatspartei zu erfolgen. |
Paragraph 2
Höhe des Sitzungsgeldes
Das Sitzungsgeld wird pro Sitzung mit 120,-- Euro festgesetzt.
Paragraph 3
Inkrafttreten
(1) | Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft. |
(2) | Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 31. Mai 2017, Zl. 79 / 2017, außer Kraft. |
Der Bürgermeister:
Arnold Klammer
Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag , an der Amtstafel und Veröffentlichung auf der , Homepage der Marktgemeinde Obervellach , am 14.05.2024
abgenommen am:
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