Zahl: 3 / 2024

Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 23. April 2024, Zahl 3 / 2024, mit der die Verordnung des Gemeinderates vom 18. Dezember 2023, Zahl 21 aus 2023, über den Voranschlag für das Haushaltsjahr 2024, wie folgt geändert wird (Voranschlagsverordnung 2024):

Gemäß Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, in der gültigen Fassung, wird verordnet:

Paragraph eins

Der Paragraph 2, („Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag“) enthält folgende Fassung:

(1)
Die Erträge und Aufwendungen werden in Summe wie folgt festgelegt:

                                                                                                   VA 2024   1. NVA 2024

Erträge:      € 7.171.800,00 € 7.395.600,00

Aufwendungen:      € 7.120.300,00 € 7.242.200,00

Entnahmen von Haushaltsrücklagen:  € 22.800,00 € 52.000,00

Zuweisung an Haushaltsrücklagen:  € 100,00 € 100,00

Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen: € 74.200,00 € 205.300,00

(2)
Die Einzahlungen und Auszahlungen werden in Summe wie folgt festgelegt:

                                                                                                   VA 2024   1. NVA 2024

Einzahlungen:     € 7.949.400,00 € 8.308.000,00

Auszahlungen:      € 7.659.700,00 € 8.214.200,00

Geldfluss a.d. VA-wirksamen Gebarung: € 289.700,00  € 93.800,00

Paragraph 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt gemäß Paragraph 15,, Absatz 5, K-AGO nach Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im elektronischen Amtsblatt in Kraft

Der Bürgermeister:

Arnold Klammer

Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag , an der Amtstafel und Veröffentlichung auf der , Homepage der Marktgemeinde Obervellach , am 25.04.2024

abgenommen am:

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