Zahl: 35 / 2018

römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 22. März 2018 über die Feststellung des 1. Nachtragsvoranschlages 2018.

Gemäß Paragraph 88, in Verbindung mit Paragraph 15, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung K-AGO, Landesgesetzblatt 66 aus 1998, in der geltenden Fassung, wird der Voranschlag der Marktgemeinde Obervellach nach der Verordnung des Gemeinderates vom 14. Dezember 2017, Zahl 232 aus 2017,, im Sinne der Anlagen geändert.

Paragraph eins

Der Paragraph eins, (Voranschlagsbeträge) der Voranschlagsverordnung enthält folgende Fassung:

Die Voranschlagsbeträge werden nach den Postenverzeichnissen für den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt mit folgenden Gesamtsummen festgestellt:

Paragraph 2

Diese Verordnung tritt gemäß Paragraph 15,, Absatz 5, K-AGO nach Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im elektronischen Amtsblatt in Kraft. Gemäß Paragraph 15,, Absatz 6, K-AGO liegt die Vollversion des 1. Nachtragsvoranschlages 2018 im Gemeindeamt während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

                                                                      

                                                                                                                Die Bürgermeisterin:

                                                                                                                Anita Gössnitzer

Zur Abfrage im Internet freigegeben am: 29.03.2018