Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach
vom 27. April 2021, Zahl: 33 aus 2021,, mit welcher die Aufgaben des Bürgermeisters des eigenen Wirkungsbereiches auf den Bürgermeister und die Vizebürgermeister aufgeteilt werden
(Referatsaufteilung)
Aufgrund des Paragraph 69, Absatz 4 und 7 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2020,, und der von der Landesregierung erteilten Genehmigung wird verordnet:
Paragraph eins
Aufteilung der Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches
Die Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches gemäß Paragraph 69, Absatz 2 und 3 K-AGO werden auf den Bürgermeister und die Vizebürgermeister wie folgt aufgeteilt:
Referat I: | Bürgermeister Arnold Klammer ● Finanzen und Budgeterstellung ● Baubehörde ● Hochbau und gemeindeeigene Gebäude ● Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ● Wohn- und Siedlungswesen ● Bauhof ● Personal ● Ortsentwicklung ● Wildbach- und Lawinenverbauung ● Sicherheit ● Feuerwehrwesen ● Soziale Angelegenheiten ● Kunst und Kultur ● Vereine ● Sportangelegenheiten |
Referat II: | 1. Vizebürgermeister Johann Schachner ● Tourismus ● Wirtschaft und Gewerbe ● Straßen und Radwege ● Güterwege und ländliches Wegenetz ● Straßenbeleuchtung ● Brücken ● Land- und Forstwirtschaft ● Tierzucht ● Öffentlicher Verkehr ● Friedhöfe ● Brauchtum |
Referat III: | 2. Vizebürgermeister Martin Stocker ● Gemeindeeigene Betriebe und Beteiligungen ● Kinderbetreuung ● Schulwesen ● Kindergarten- und Schülerbus ● Naturschutz und erneuerbare Energie ● Jagd und Fischerei ● Kanal und Müllabfuhr ● Wasserrechtsangelegenheiten |
Paragraph 2
Zuständigkeit des Bürgermeisters
Alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches, die nicht taxativ einem Referenten zugewiesen wurden, fallen in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.
Paragraph 3
Vertretung im Verhinderungsfall
Die Mitglieder des Gemeindevorstandes haben sich im Verhinderungsfalle wie folgt zu vertreten:
Paragraph 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.
Der Bürgermeister:
Arnold Klammer