Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach

vom 27. April 2021, Zahl: 33 aus 2021,, mit welcher die Aufgaben des Bürgermeisters des eigenen Wirkungsbereiches auf den Bürgermeister und die Vizebürgermeister aufgeteilt werden

(Referatsaufteilung)

Aufgrund des Paragraph 69, Absatz 4 und 7 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2020,, und der von der Landesregierung erteilten Genehmigung wird verordnet:

Paragraph eins

Aufteilung der Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches

Die Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches gemäß Paragraph 69, Absatz 2 und 3 K-AGO werden auf den Bürgermeister und die Vizebürgermeister wie folgt aufgeteilt:

Referat I:

Bürgermeister Arnold Klammer

●      Finanzen und Budgeterstellung

●      Baubehörde

●      Hochbau und gemeindeeigene Gebäude

●      Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

●      Wohn- und Siedlungswesen

●      Bauhof

●      Personal

●      Ortsentwicklung

●      Wildbach- und Lawinenverbauung

●      Sicherheit

●      Feuerwehrwesen

●      Soziale Angelegenheiten

●      Kunst und Kultur

●      Vereine

●      Sportangelegenheiten

Referat II:

1. Vizebürgermeister Johann Schachner

●      Tourismus

●      Wirtschaft und Gewerbe

●      Straßen und Radwege

●      Güterwege und ländliches Wegenetz

●      Straßenbeleuchtung

●      Brücken

●      Land- und Forstwirtschaft

●      Tierzucht

●      Öffentlicher Verkehr

●      Friedhöfe

●      Brauchtum

Referat III:

2. Vizebürgermeister Martin Stocker

●      Gemeindeeigene Betriebe und Beteiligungen

●      Kinderbetreuung

●      Schulwesen

●      Kindergarten- und Schülerbus

●      Naturschutz und erneuerbare Energie

●      Jagd und Fischerei

●      Kanal und Müllabfuhr

●      Wasserrechtsangelegenheiten

Paragraph 2

Zuständigkeit des Bürgermeisters

Alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches, die nicht taxativ einem Referenten zugewiesen wurden, fallen in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.

Paragraph 3

Vertretung im Verhinderungsfall

Die Mitglieder des Gemeindevorstandes haben sich im Verhinderungsfalle wie folgt zu vertreten:

Bürgermeister Arnold Klammer vertritt 1. Vizebürgermeister Johann Schachner
Bürgermeister Arnold Klammer vertritt 2. Vizebürgermeister Martin Stocker

Paragraph 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.

Der Bürgermeister:

Arnold Klammer