Zahl: 21 / 2023
Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 18. Dezember 2023, Zahl 21 / 2023, mit der der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2024 erlassen wird (Voranschlagsverordnung 2024)
Gemäß Paragraph 6, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, in der gültigen Fassung, wird verordnet:
Paragraph eins
Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt den Voranschlag für das Finanzjahr 2024.
Paragraph 2
Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag
Erträge: € 7.171.800,00
Aufwendungen: € 7.120.300,00
Entnahmen von Haushaltsrücklagen: € 22.800,00
Zuweisung an Haushaltsrücklagen: € 100,00
Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen: € 74.200,00
Einzahlungen: € 7.949.400,00
Auszahlungen: € 7.659.700,00
Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung: € 289.700,00
Paragraph 3
Deckungsfähigkeit
Gemäß Paragraph 14, Absatz eins, K-GHG wird für folgende Abschnitte gegenseitige Deckungsfähigkeit, jeweils nur innerhalb des Sachaufwandes oder des Personalaufwandes, festgelegt: 00, 01, 06, 16, 17, 21, 24, 26, 32, 36, 38, 41, 42, 51, 52, 61, 62, 63, 64, 71, 74, 77, 78, 81, 82, 83, 84, 85 (nur innerhalb eines einzelnen Betriebes), 89.
Paragraph 4
Voranschlag, Anlagen und Beilagen
Die Beilagen zu diesem Voranschlag sowie zum Mittelfristigen Ergebnis-, Investitions- und Finanzplan 2024 bis 2028 sind integrierter Teil dieser Verordnung und sind als eigene Dateien im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht bzw. liegen im Gemeindeamt zur Einsicht auf.
Paragraph 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
Der Bürgermeister:
Arnold Klammer
Zur Abfrage im Internet freigegeben am: 19.12.2023