Zahl: 20 / 2025
Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 22. Dezember 2025, Zahl 20 / 2025, mit der der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2026 erlassen wird (Voranschlagsverordnung 2026)
Gemäß Paragraph 6, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, in der gültigen Fassung, wird verordnet:
Paragraph eins
Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt den Voranschlag für das Finanzjahr 2026.
Paragraph 2
Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag
Erträge: € 7.058.100,00
Aufwendungen: € 6.971.600,00
Entnahmen von Haushaltsrücklagen: € 257.400,00
Zuweisung an Haushaltsrücklagen: € 238.200,00
Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen: € 105.700,00
Einzahlungen: € 6.617.200,00
Auszahlungen: € 6.462.400,00
Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung: € 154.800,00
Paragraph 3
Deckungsfähigkeit
Gemäß Paragraph 14, Absatz eins, K-GHG wird für folgende Abschnitte gegenseitige Deckungsfähigkeit, jeweils nur innerhalb des Sachaufwandes oder des Personalaufwandes, festgelegt: 00, 01, 06, 16, 17, 21, 24, 26, 32, 36, 38, 41, 42, 51, 52, 61, 62, 63, 64, 71, 74, 77, 78, 81, 82, 83, 84, 85 (nur innerhalb eines einzelnen Betriebes), 89.
Paragraph 4
Voranschlag, Anlagen und Beilagen
Die Beilagen zu diesem Voranschlag sowie zum Mittelfristigen Ergebnis-, Investitions- und Finanzplan 2026 bis 2030 sind integrierter Teil dieser Verordnung und sind als eigene Dateien im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde veröffentlicht bzw. liegen im Gemeindeamt zur Einsicht auf.
Paragraph 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
Der Bürgermeister:
Arnold Klammer
Zur Abfrage im Internet freigegeben am: 23.12.2025