Zahl: 110/2009

römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 28. Mai 2009,

Zahl: 110 aus 2009,, mit welcher für Straßen im Ortszentrum von Obervellach eine Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 90 Minuten – gebührenfrei - verfügt wird und die Verordnung über die Festlegung einer Kurzparkzone südlich des Rüsthauses der Freiwilligen Feuerwehr

aufgehoben wird.

Gemäß Paragraph 34, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung K-AGO, LGBL.Nr.

66 aus 1998,, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt 58 aus 2008,, in Verbindung mit Paragraphen 25, 43, 44, 51, 52, Zif. 13 d und 13 e und 94 d Zif .1 b

STVO 1960, Bundesgesetzblatt 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2009,, wird verordnet:

Paragraph eins

Für die Straßen im Bereich des Hauptplatzes in Obervellach, * vom Gebäude Obervellach 15 in Richtung Osten bis zur westlichen

Gebäudeflucht des Hauses Obervellach 27 und angrenzende Straßenteile, Teilflächen der Parzellen 1525/1, 1562/4 u. 1527/1,

alle Katastralgemeinde Obervellach, wie im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt,

wird eine Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 90 Minuten – gebührenfrei - verfügt.

Paragraph 2

Die Verbotszeichen gemäß Paragraph 52, Zif. 13 d) und 13 e) der STVO mit dem Zusatz "werktags Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr

und Samstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Parkdauer 90 Minuten" sind ordnungsgemäß anzubringen.

Paragraph 3

Diese Verordnung tritt mit Anbringung der verfügten Verkehrszeichen

in Kraft.

Paragraph 4

Übertretungen dieser Verordnung werden von der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß den Bestimmungen des Paragraph 99, der Straßenverordnung geahndet.

Paragraph 5

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 16. Juli 2001, Zahl 114 aus 2001,, womit die gesamte Verkehrsfläche südlich des Rüsthauses der Freiwilligen Feuerwehr der Marktgemeinde Obervellach

auf den Parzellen 27/2 und 22/1, beide KG Obervellach, zur Kurzparkzone erklärt wurde, außer Kraft.

Obervellach, am 25. Juni 2009

Der Bürgermeister:

Dr. Wilhelm Pacher

Anlage: 1 Übersichtsplan

Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an der Amtstafel in Obervellach 21

Angeschlagen am: 06.07.2009

Abgenommen am: 22.07.2009