Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom , 7. November 2022, Zahl 155 aus 2022,, mit welcher eine , Abgabe von Zweitwohnsitzen ausgeschrieben wird , (Zweitwohnsitzabgabeverordnung)

Gemäß Paragraph 13, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2020,, sowie Paragraphen eins und 7 des Kärntner Zweitwohnsitzabgabengesetzes – K-ZWAG, Landesgesetzblatt Nr. 84 aus 2005,, zuletzt in der Fassung der Landesgesetze Landesgesetzblatt Nr. 85 aus 2013, und der Kärntner Zweitwohnsitzabgabe-Höchstsatzverordnung - K-ZwaHV, Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 2013,, wird verordnet:

Paragraph eins

Ausschreibung

Die Marktgemeinde Obervellach schreibt eine Abgabe von Zweitwohnsitzen aus.

Paragraph 2

Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe

(1) Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung gemäß Paragraph 7, Absatz eins, K-ZWAG bemessen.

(2)         Die Höhe der Abgabe beträgt pro Monat:

a)
bei Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 30 m² 10,00 Euro,
b)
bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 30 m² bis 60 m² 20,00 Euro,
c)
bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 60 m² bis 90 m² 35,00 Euro, und
d)
bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von mehr als 90 m² 55,00 Euro.

(3)         Die Höhe der Abgabe verringert sich um jeweils 10 vH der festgelegten Abgabenbeträge, wenn die Wohnung über keine Zentralheizung, keine elektrische Energieversorgung oder keine Wasserentnahmestelle in der Wohnung verfügt.

(4)         Der Abgabenschuldner hat auf Verlangen der Abgabenbehörde die erforderlichen Planunterlagen zur Ermittlung der Nutzfläche der Wohnung zu übermitteln.

Paragraph 3

Inkrafttreten

(1)
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

(2)
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Marktgemeinde Obervellach vom 29.Dezember 2005, Zl. 197 aus 2005,, mit welcher eine Abgabe von Zweitwohnsitzen ausgeschrieben wird (Zweitwohnsitzabgabeverordnung) außer Kraft.

Der Bürgermeister:

Arnold Klammer