Marktgemeinde Obervellach, A-9821 Obervellach 21 

Obervellach, am 13. April 2022

Zahl: 145/2021

römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 31. März 2022, mit welcher die Aufhebung des Aufschließungsgebietes gemäß Paragraph 41, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 - K-ROG 2021, Landesgesetzblatt 59 aus 2021,, für folgendes Grundstück laut beiliegendem Lageplan festgelegt wird:

Paragraph eins

Paragraph 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Öffentlichen Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde in Kraft.

Der Bürgermeister:

Arnold Klammer

An der Amtstafel der Marktgemeinde Obervellach öffentlich kundgemacht durch

Anschlag am:  13.04.2022 

abgenommen am:

Öffentliche Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde

am:                  14.04.2022

                                                                                                    Obervellach, am 1. Februar 2022

Zahl: 145 aus 2021,

Aufhebung von Aufschließungsgebieten –                                     

Parz. Nr. 541/22, KG 73308 Obervellach

Gesamtfläche im Ausmaß von 907 m²

E r l ä u t e r u n g e n

                                          

Frau Mag. Ines Hasenauer und Herr Mag. Robert Hasenauer haben das Grundstück 541/22, KG 73308 Obervellach, erworben und beabsichtigen mit Beginn Sommer 2022 darauf die Errichtung eines Eigenheimes (Bungalow) und die Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Obervellach. Daher wurde um die Aufhebung des Aufschließungsgebietes für die Fläche des Grundstückes Nr. 541/22, KG 73308 Obervellach, im Ausmaß von 907 m² ersucht.

Der Bereich der beabsichtigten Aufhebung von Aufschließungsgebiet schließt an bestehendes gewidmetes und bebautes Bauland an und stellt somit eine schrittweise Erweiterung dar.

Die Voraussetzungen für die infrastrukturelle Aufschließung des gegenständlichen Grundstückes sind vorhanden:

Die wegmäßige Erschließung ist über das direkt angrenzende Weggrundstück 541/15, KG 73308 Obervellach, möglich.
Das Grundstück liegt im Versorgungsbereich mit Trink- und Nutzwasser des Wasserwerkes der Agrargemeinschaft Nachbarschaft Obervellach.
Das Grundstück liegt im Entsorgungsbereich der Ortskanalisationsanlage für Schmutz- und Oberflächenwässer der Marktgemeinde Obervellach.
Das Grundstück liegt im Strom-Versorgungsbereich der KNG-Kärnten Netz GmbH.

Der Bedarf für die Aufhebung der Belegung mit Aufschließungsgebiet ist gegeben (Baubeginn für die Errichtung des Eigenheimes im Sommer 2022 geplant).

Das gegenständliche Grundstück liegt laut gültigem Örtlichen Entwicklungskonzept unmittelbar nördlich des „Historischen Siedlungszentrums“ und ist für eine „Wohnfunktion“ vorgesehen.

Mit der beabsichtigten Aufhebung des Aufschließungsgebietes wird die Schaffung von neuem Wohnraum ermöglicht. In weiterer Folge soll eine Steigerung der Einwohnerzahl für die Marktgemeinde Obervellach erreicht werden.

Die beabsichtigte Maßnahme steht im Einklang mit den wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und kulturellen Erfordernissen der Gemeinde.

Der Bürgermeister:

Arnold Klammer