Zahl: 1 / 2026           

Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 03. März 2026, Zahl: 01 / 2026, mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt wird (Sitzungsgeldverordnung).

Gemäß Paragraph 29, Absatz 2 und 3 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 47 / 2025, wird verordnet:

Paragraph eins

Sitzungsgeld

(1)
Den Mitgliedern des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse der Marktgemeinde Obervellach gebührt, soweit sie nicht Anspruch auf einen Bezug nach Paragraph 29, Absatz 4 bis 6 K-AGO oder als Bürgermeister haben, für jede Sitzung, an der sie als Mitglied (Ersatzmitglied) teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld.

(2)
Den Mitgliedern (Ersatzmitgliedern) des Gemeindevorstandes gebührt das für Mitglieder des Gemeinderates festgelegte Sitzungsgeld für jede Sitzung des Gemeindevorstandes, an der sie als Mitglied oder Ersatzmitglied teilgenommen haben, im doppelten Ausmaß.

(3)
Dem Obmann eines Ausschusses gebührt das Sitzungsgeld im doppelten Ausmaß.

(4)
Wird ein Mitglied des Gemeinderates in ein und derselben Sitzung durch ein oder in zeitlicher Abfolge mehrere Ersatzmitglieder des Gemeinderates – bei Ausschusssitzungen auch durch ein oder in zeitlicher Abfolge mehrere Mitglieder des Gemeinderates – vertreten, so gebührt das Sitzungsgeld nur für ein einziges an der Sitzung teilnehmendes Mitglied (Ersatzmitglied). Die Aufteilung hat durch die in Betracht kommende Gemeinderatspartei zu erfolgen.

Paragraph 2

Höhe des Sitzungsgeldes

Das Sitzungsgeld wird pro Sitzung mit 120,-- Euro festgesetzt.

Paragraph 3

Inkrafttreten

(1)
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.

(2)
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 23. April 2025, Zl. 09 / 2025, außer Kraft.

Der Bürgermeister:

Arnold Klammer

Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag , an der Amtstafel und Veröffentlichung auf der , Homepage der Marktgemeinde Obervellach , am 06.03.2026