Zahl: 008 / 2025

Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Obervellach vom 23. April 2025, Zahl 008 / 2025, mit der die Verordnung des Gemeinderates vom 17. Dezember 2024, Zahl 18 aus 2024, über den Voranschlag für das Haushaltsjahr 2025, wie folgt geändert wird (Voranschlagsverordnung 2025):

Gemäß Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, in der gültigen Fassung, wird verordnet:

Der Paragraph 2, („Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag“) enthält folgende Fassung:

(1)
Die Erträge und Aufwendungen werden in Summe wie folgt festgelegt:

                                                                                           VA 2025   1. NVA 2025

Erträge:      € 6.776.300,00 € 6.878.300,00

Aufwendungen:      € 6.854.800,00 € 6.896.700,00

Entnahmen von Haushaltsrücklagen:  € 26.600,00 € 29.800,00

Zuweisung an Haushaltsrücklagen:  € 100,00 € 23.500,00

Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen: € -52.000,00 € -12.100,00

(2)
Die Einzahlungen und Auszahlungen werden in Summe wie folgt festgelegt:

                                                                                                   VA 2025   1. NVA 2025

Einzahlungen:     € 6.158.600,00  € 6.708.300,00

Auszahlungen:      € 6.227.400,00 € 6.498.400,00

Geldfluss aus der VA-wirksamen Gebarung: € -68.800,00 € 209.900,00

Der Paragraph 5, („Inkrafttreten“) enthält folgende Fassung:

Diese Verordnung tritt gemäß Paragraph 15,, Absatz 5, K-AGO nach Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Arnold Klammer

                                                                      

Zur Abfrage im Internet freigegeben am: 24.04.2025