Verordnung

des Gemeinderates der Irschen vom 12.12.2019, Zl. 004-1-5/2019, mit der der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2020 erlassen wird (Voranschlagsverordnung 2020)

Gemäß Paragraph 6, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt den Voranschlag für das Finanzjahr 2020.

Paragraph 2,

Finanzierungs- und Ergebnisvoranschlag

(1)                  Die Einzahlungen und Auszahlungen werden in Summe wie folgt festgelegt:

Einzahlungen:       € 336.400

Auszahlungen:        € 246.000

Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung: € 90.400

(2)      Die Erträge und Aufwendungen werden in Summe wie folgt festgelegt:

Erträge:        € 2.834.700,00

Aufwendungen:        € 2.751.800,00

Nettoergebnis nach Zuweisung/Entnahmen von

Haushaltsrücklagen:      € 82.900

Paragraph 3,

Deckungsfähigkeit

Gemäß Paragraph 14, Absatz eins, K-GHG wird für folgende Abschnitte gegenseitige Deckungsfähigkeit festgelegt:

Gemäß Paragraph 14, Absatz eins, K-GHG wird für folgende Abschnitte gegenseitige Deckungsfähigkeit festgelegt: Bei Ausgabenansätzen zwischen denen ein sachlicher und verwaltungsmäßiger Zusammenhangbesteht, kann zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel durch einen Voranschlagsvermerk bestimmt werden, dass Einsparungen bei einem Ansatz ohne besondere Beschlussfassung zum Ausgleich eines Mehrerfordernisses bei einem anderen Ansatz her-angezogen werden kann (einseitige oder gegenseitige Deckungsfähigkeit). Die Deckungsfähigkeit kann jedoch nur innerhalb des Sachaufwandes und innerhalb des Personalaufwandes bestimmt werden. Die Trennung zwischen den beiden Ausgabearten muss unbedingt gewahrt bleiben.

Paragraph 4,

Kontokorrentrahmen

Gemäß Paragraph 37, Absatz 2, K-GHG wird der Kontokorrentrahmen wie folgt festgelegt:

€ 300.000

Paragraph 5,

Anlagen und Beilagen

Der Voranschlag, alle Anlagen und Beilagen sind in der Anlage zur Verordnung, die einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt.

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Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.

Der Bürgermeister

Mandler Gottfried

Angeschlagen am: 13.12.2019

Abgenommen am: 03.01.2020