Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde Irschen vom 25.03.2025, Zahl 900-4/2025, Kundmachung des Bürgermeisters der Gemeinde Irschen vom 26.03.2025, Zl. 900-4/2025

Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr.80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 95 aus 2024,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Irschen in seiner Sitzung am 25.03.2025 den Rechnungsabschluss 2024 beschlossen hat.

                                                                                                § 1
   Kundmachung
Der Rechnungsabschluss 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom 26.03.2025 bis 30.04.2025 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde [https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde [www.irschen.gv.at] bereitgestellt.

Der/die Bürgermeister/in

Dullnig Manfred