Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde Irschen vom 29.03.2023, Zahl 900-4/2023, Kundmachung des Bürgermeisters der Gemeinde Irschen vom 30.03.2023, Zl. 900-4/2023

Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Irschen in seiner Sitzung am 29.03.2023 den Rechnungsabschluss 2022 beschlossen hat.

                                                                                                § 1
   Kundmachung
Der Rechnungsabschluss 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom

30.03.2023 bis 30.04.2023

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde [https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/SitePages/Homepage.aspx] sowie auf der Homepage der Gemeinde [www.irschen.gv.at] bereitgestellt.

Der/die Bürgermeister/in

Dullnig Manfred