Gemeindeamt Irschen

9773 Irschen Bezirk Spittal/Drau

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Zl. 851-0/2003-10-22                                          Irschen, am 15.07.2003

Verordnung

Des Gemeinderates der Gemeinde Irschen vom 11. Juli 2002, Zahl 851-0/2003, mit der Kanalanschlussbeiträge ausgeschrieben werden. Gemäß Paragraph 13, der Allgemeinen Gemeindeordnung, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, und der Paragraphen 11 und 14 des Gemeindekanalisationsgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 2002,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Ausschreibung

(1)              Zur Deckung der Kosten der Errichtung der Kanalisationsanlage wird ein Kanalanschlussbeitrag (Ergänzungsbeitrag, Nachtragsbeitrag) ausgeschrieben.

(2)              Diese Verordnung gilt für den mit Verordnungen des Gemeinderates vom 13.12.2002, Zahl 851-0/2002, festgelegten Knalisationsbereich.

Paragraph 2,

Beitragssatz

Der Beitragssatz beträgt je Bewertungseinheit              EURO 2.543,55 (inkl. Umsatzsteuer)

Paragraph 3,

Abgabenschuldner

(1)              Zur Entrichtung des Kanalanschlussbeitrages sind di8e Eigentümer des Gebäudes oder der befestigten Flächen verpflichtet.

(2)              Die Grundeigentümer haften – sofern sie nicht selbst Abgabenschuldner sind – für den Kanalanschlussbeitrag mit dem Abgabenschuldner zur ungeteilten Hand.

Paragraph 4,

Inkrafttreten

(1)              Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel des Gemeindeamtes in Kraft.

(2)              Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 17.12.1999, Zahl 851- 0/1999, außer Kraft.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister:

Angeschlagen am: 15.07.2003

Abgenommen am: