Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde Irschen vom 23.06.2022, Zahl 232-0/2022, Verordnung über die Beiträge für die Betreuung und Verpflegung im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung an der Volksschule Irschen geltend ab dem Schuljahr 2022/2023

Gemäß Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Irschen vom 23. Juni 2022 wird folgendes festgelegt:

                                                                                                § 1
   Öffnungszeiten
1.              Die schulische Tagesbetreuung an der Volksschule Irschen ist Montag bis Mittwoch von 11:00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
2.               Die Kinder sind verpflichtet, an den gemeldeten Betreuungstagen bis 16.00 Uhr anwesend zu sein. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen mit der
Betreuungseinrichtung abzuklären.
3.               Mit der Ausführung der schulischen Tagesbetreuung an der Volksschule
Irschen ist das Familienforum Mölltal – FamiliJa - beauftragt.

                                                                                                § 2
   An-/Abmeldung
1.               Die Anmeldung zur schulischen Tagesbetreuung erfolgt über die Schulleitung. Gegebenenfalls können Kinder auch während des laufenden Betreuungsjahres aufgenommen werden, wenn dadurch keine zusätzliche Gruppe erforderlich ist.
2.               Die Abmeldung kann mit Semesterende bzw. Schulschluss über die Schulleitung erfolgen.

                                                                                                § 3
   Elternbeitrag
1.               Eltern haben einen monatlichen Kostenbeitrag (Elternbeitrag) für die Dauer des Betreuungsjahres für ihr Kind zu leisten.
2.               Das Betreuungsjahr dauert von Schulanfang bis Schulschluss (10 Vorschreibungen).
3.              Der Kostenbeitrag für die schulische Tagesbetreuung beträgt
•              für 3 Tage pro Woche  € 54,00 /             monatlich
•              für 2 Tage pro Woche  € 38,00 /             monatlich
•              für 1 Tag pro Woche € 20,00 /             monatlich
4.               Mit dem monatlichen Elternbeitrag sind alle Leistungen der schulischen Tagesbetreuung gedeckt, ausgenommen die in Paragraph 4, geregelten Beiträge:
a) eine verabreichte Verpflegung,
b) ein angemessener Materialbeitrag,
c) Veranstaltungsbeiträge.
5.              Alle Beträge sind inkl. Umsatzsteuer.
6.               Der Kostenbeitrag wird im Nachhinein monatlich von der Gemeinde Irschen eingehoben.
7.              Ist ein Kind mehr als zwei Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am Besuch verhindert, so wird der Elternbeitrag für diesen Monat nach Nachweis einer ärztlichen Bestätigung zur Hälfte ermäßigt; bei einer Erkrankung von mehr als drei Wochen pro Monat wird der Elternbeitrag zur Gänze erlassen.

                                                                                                § 4
   Sonstige Beiträge
1.               Die Höhe des Essensbeitrages beträgt € 6,50 pro Portion.
2.               Material- und Veranstaltungsbeiträge werden anlassfallbezogen eingehoben.

                                                                                                § 5
   Inkrafttreten
Diese Verordnung gilt ab dem Schuljahr 2022/2023.

Bürgermeister

Dullnig Manfred