§ 3 Elternbeitrag 1. Eltern haben einen monatlichen Kostenbeitrag (Elternbeitrag) für die Dauer des Betreuungsjahres für ihr Kind zu leisten. 2. Das Betreuungsjahr dauert von Schulanfang bis Schulschluss (10 Vorschreibungen). 3. Der Kostenbeitrag für die schulische Tagesbetreuung beträgt • für 3 Tage pro Woche € 54,00 / monatlich • für 2 Tage pro Woche € 38,00 / monatlich • für 1 Tag pro Woche € 20,00 / monatlich 4. Mit dem monatlichen Elternbeitrag sind alle Leistungen der schulischen Tagesbetreuung gedeckt, ausgenommen die in § 4 geregelten Beiträge: a) eine verabreichte Verpflegung, b) ein angemessener Materialbeitrag, c) Veranstaltungsbeiträge. 5. Alle Beträge sind inkl. Umsatzsteuer. 6. Der Kostenbeitrag wird im Nachhinein monatlich von der Gemeinde Irschen eingehoben. 7. Ist ein Kind mehr als zwei Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am Besuch verhindert, so wird der Elternbeitrag für diesen Monat nach Nachweis einer ärztlichen Bestätigung zur Hälfte ermäßigt; bei einer Erkrankung von mehr als drei Wochen pro Monat wird der Elternbeitrag zur Gänze erlassen.
§ 3 Elternbeitrag 1. Eltern haben einen monatlichen Kostenbeitrag (Elternbeitrag) für die Dauer des Betreuungsjahres für ihr Kind zu leisten. 2. Das Betreuungsjahr dauert von Schulanfang bis Schulschluss (10 Vorschreibungen). 3. Der Kostenbeitrag für die schulische Tagesbetreuung beträgt • für 3 Tage pro Woche € 54,00 / monatlich • für 2 Tage pro Woche € 38,00 / monatlich • für 1 Tag pro Woche € 20,00 / monatlich 4. Mit dem monatlichen Elternbeitrag sind alle Leistungen der schulischen Tagesbetreuung gedeckt, ausgenommen die in Paragraph 4, geregelten Beiträge: a) eine verabreichte Verpflegung, b) ein angemessener Materialbeitrag, c) Veranstaltungsbeiträge. 5. Alle Beträge sind inkl. Umsatzsteuer. 6. Der Kostenbeitrag wird im Nachhinein monatlich von der Gemeinde Irschen eingehoben. 7. Ist ein Kind mehr als zwei Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am Besuch verhindert, so wird der Elternbeitrag für diesen Monat nach Nachweis einer ärztlichen Bestätigung zur Hälfte ermäßigt; bei einer Erkrankung von mehr als drei Wochen pro Monat wird der Elternbeitrag zur Gänze erlassen.
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