Verordnung

des Gemeinderates der Gemeinde Irschen vom 15.12.2022, Zahl 031-2/2022, des Gemeinderates der Gemeinde Irschen vom 21. Oktober 2022, Zahl: 031-2/2022, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 18. Jänner 2023, Zahl: 03-Ro-52-1/1-2023 mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 –
K-ROG 2021 wird verordnet:

                                                                                                § 1
   1
(1)              Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Irschen wird wie folgt geändert:


3/2022              Umwidmung einer Teilfläche von 1.009 m² aus dem als Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland festgelegten Grundstück Nr. 481/7, KG 73117 Rittersdorf, in Verkehrsflächen – Parkplatz

5a/2022              Umwidmung einer Teilfläche von 3.430 m² aus den als Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland festgelegten Grundstücken Nr. 142, 143 und 144/3, KG 73112 Irschen, in Bauland – Wohngebiet

5b/2022              Umwidmung einer Teilfläche von 481 m² aus den als Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland festgelegten Grundstücken Nr. 141, 143, 144/3 und 145, KG 73112 Irschen in Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrs-fläche

6a/2022              Umwidmung einer Teilfläche von 530 m² aus den als Verkehrsflächen – allgemei-ne Verkehrsfläche festgelegten Grundstücken Nr. 227 und 228/1, KG 73119 Simmerlach, in Bauland – Gewerbegebiet

6b/2022              Umwidmung einer Teilfläche von 6.110 m² aus den als Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland festgelegten Grundstücken Nr. 227 und 228/1, KG 73119 Simmerlach, in Bauland – Gewerbegebiet

7a/2022              Umwidmung einer Teilfläche von 250 m² aus dem als Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland festgelegten Grundstück Nr. 171/3, KG 73112 Irschen, in Bauland – Dorfgebiet

7b/2022              Umwidmung einer Teilfläche von 50 m² aus dem als Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland festgelegten Grundstück Nr. 171/3, KG 73112 Irschen, in Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche

8/2022              Umwidmung einer Teilfläche von 90 m² aus dem als Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland festgelegten Grundstück Nr. 1014/1, KG 73112 Irschen, in Grünland - Almhütte


(2)              Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.


                                                                                                § 2
   2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der/die Bürgermeister/in

Dullnig Manfred