Verordnung

des/der Bürgermeisters/in der Gemeinde Irschen vom 30.07.2025, Zahl 004-0/2025, mit der das Sitzungsgeld der Mitglieder des Gemeinderates angepasst wird (Sitzungsgeldanpassungsverordnung 2025)

Gemäß Paragraph 29, Absatz 14, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 95 aus 2024,, wird verordnet:

                                                                                                § 1
   Valorisierung
Entsprechend der Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 28. Jänner 2025, Zl. 03-ALLRE96191/2024-5, über die Anpassung des in Paragraph 29, Absatz 2, K-AGO festgelegten Sitzungsgeldes sowie der in Paragraph 29, Absatz 4 und 5 K-AGO festgelegten Bezüge für Gemeindemandatare für das Jahr 2025 (Kärntner Gemeindemandatare-Entschädigungsanpassungs-Verordnung 2025 – K-GMEAV 2025) wird das in der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Irschen vom 30.06.2017, Zahl 004-0/2017, mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt wird (Sitzungsgeldverordnung), festgelegte Sitzungsgeld entsprechend dem Anpassungsfaktor erhöht.

                                                                                                § 2
   Höhe des Sitzungsgeldes
Das Sitzungsgeld für das Jahr 2025 wird mit 94,20 Euro festgesetzt.

                                                                                                § 3
   Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.

Bürgermeister

Dullnig Manfred