Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Flattach vom 30. November 2020
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
30. November 2020 bis 07. Dezember 2020
während der Amtsstunden1 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.flattach.gv.at] bereitgestellt wird.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung mit dem Coronavirus (COVID-19) bitten wir Sie jedoch, den Parteienverkehr so weit wie möglich auf telefonische oder schriftliche Kommunikation einzuschränken.
Der Bürgermeister:
Schober Kurt
An der Amtstafel der Gemeinde Flattach
Angeschlagen am: 30.11.2020
Abgenommen am: 07.12.2020
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