Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Flattach vom 10.12.2019
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
10.12.2019 bis 17.12.2019
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.flattach.gv.at] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Schober Kurt
An der Amtstafel der Gemeinde Flattach
Angeschlagen am: 10.12.2019
Abgenommen am: