Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Flattach vom 10.12.2019

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

10.12.2019 bis 17.12.2019

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.flattach.gv.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Schober Kurt

An der Amtstafel der Gemeinde Flattach

Angeschlagen am: 10.12.2019

Abgenommen am: