Politischer Bezirk: Spittal/Drau
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Zahl: 120-2-2.398/2006
römisch fünf E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Gemeinde Flattach vom 27.07.2006, Zahl: 120-2-2.398/2006, mit der Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs für das Gemeindegebiet der Gemeinde Flattach erlassen werden.
Gemäß Paragraph 43, (1) b 1. und 2. und Paragraph 44, in Verbindung mit Paragraph 94, d) der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960, i.d.g.F., wird verordnet:
Paragraph eins,
Für den gesamten Bereich des Parkplatzes beim Gebäude der Tourismusgemeinschaft Mölltaler Gletscher in Flattach wird ein Halte- und Parkverbot für Wohnwägen und Wohnanhänger in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr verfügt. Ein Verbots- oder Beschränkungszeichen gem. Paragraph 52, Ziffer 13 b, "Halten und Parken verboten" der StVO mit einer Zusatztafel, welche optisch einen Wohnanhänger bzw. Wohnmobil darstellt, sowie einer Zusatztafel "Gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr für den gesamten Platz" ist rechts der Einfahrt zum Parkplatz direkt beim Eingang zum Gebäude der Tourismusgemeinschaft Mölltaler Gletscher aufzustellen.
Paragraph 2,
Diese Verordnung tritt gem. Paragraph 44, leg.cit. mit dem Zeitpunkt der Aufstellung der Straßenverkehrszeichen in Kraft. Übertretungen dieser Verordnung werden gem. Paragraph 99, (3) leg.cit. geahndet.
Flattach, am 27.07.2006
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
(Christoph Vierbauch)
Angeschlagen am: 28.07.2006
Abgenommen am: 14.08.2006