Änderung des Flächenwidmungsplanes

römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Gemeinde Flattach vom 30.09.2024, GZ: 031-2-/7/2024/GR, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 06.11.2024, Zl. RO-29-515/2024-32, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

(1) Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Flattach wird wie folgt abgeändert:

7/2024: Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 232/47, KG 73302 Flattach, im Ausmaß                von 187 m² von derzeit im Flächenwidmungsplan dargestellter Widmung „Grünland               – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche; Ödland“ in „Bauland-                           Dorfgebiet“.

(2) Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Kurt Schober

LAGEPLAN: