Änderung des Flächenwidmungsplanes

römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Gemeinde Flattach vom 14.12.2023, GZ: 031-2-/2/2023/GR, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 04.04.2024, Zl. RO-29-515/2024-6, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

(1) Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Flattach wird wie folgt abgeändert:

2/2023            Umwidmung einer Teilfläche von 434 m² des Grundstückes 126/5, KG Flattach
                                                                                                                  von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche; Ödland“

                       in „Bauland-Dorfgebiet“

(2) Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Kurt Schober

LAGEPLAN: